Patentanmeldung
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Patent·Marke·Design
Schutzrechte sichern. Erfindungen schützen. Marken und Designs professionell anmelden.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Gründer und Erfinder im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere bei Patenten, Marken und Designs für Mandanten aus Fellbach und dem Großraum Stuttgart.
Jetzt Erstkontakt aufnehmenVon der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.
Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.
Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.
Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.
Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Speziell auf die Wirtschaftsstruktur rund um Fellbach zugeschnitten – von Werkzeugmaschinen über Präzisionsbauteile bis zu spezialisierten Fertigungsverfahren.
Neue Achskonzepte, Antriebslösungen und Bearbeitungsverfahren für spanende und umformende Werkzeugmaschinen erfordern eine Patentanmeldung, die technische Details präzise erfasst und wirtschaftlich sinnvoll abgrenzt.
Verfahren zur Erzielung enger Toleranzen bei Dreh-, Fräs- oder Schleifteilen können technisch anspruchsvolle Erfindungen darstellen. Wir prüfen, wie sich solche Verfahren und Vorrichtungen sinnvoll zum Patent anmelden lassen.
Spannmittel, Greifsysteme und Vorrichtungen zur Werkstückpositionierung sind häufig das Ergebnis jahrelanger Konstruktionserfahrung. Wir beraten zur Schutzfähigkeit solcher Konstruktionen und zur passenden Anmeldestrategie.
Konstruktions- und Entwicklungsteams im Maschinenbau bringen regelmäßig meldepflichtige Diensterfindungen hervor. Wir unterstützen Unternehmen bei Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme und Vergütungsberechnung.
Nicht jedes Bearbeitungs- oder Justierverfahren eignet sich für eine Patentanmeldung. Wir beraten, wann die Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis die wirtschaftlich sinnvollere Schutzstrategie ist.
Maschinenbauunternehmen benötigen eine Schutzrechtsstrategie, die zu Entwicklungszyklen, Exportmärkten und Wettbewerbsumfeld passt. Wir entwickeln praxisnahe Anmeldestrategien für produzierende Betriebe.
Fellbach ist geprägt durch Maschinenbau, Werkzeugmaschinenbau und Präzisionsfertigung sowie durch zahlreiche mittelständische Betriebe, die technische Komponenten und Fertigungslösungen für unterschiedlichste Industriezweige entwickeln. In diesem Umfeld entstehen fortlaufend technische Neuerungen, die frühzeitig auf ihre Schutzfähigkeit hin geprüft werden sollten.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Fellbach und dem Großraum Stuttgart bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte – von der ersten Einschätzung einer Erfindung bis zur Anmeldung von Patenten, Marken und Designs.
Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.
Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.
Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.
Mehr über die Kanzlei erfahrenIngenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Fellbach und dem Großraum Stuttgart.
Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.
Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.
Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Ja, sofern das Bauteil eine neue und erfinderische technische Lösung verkörpert – etwa eine neuartige Lagerung, Führung oder Antriebskomponente. Entscheidend ist, dass sich die technische Wirkung klar von bekannten Konstruktionen abgrenzen lässt und die Erfindung vor einer Veröffentlichung angemeldet wird.
Beide Schutzrechte kommen für technische Erfindungen in Betracht. Das Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung der Neuheit eingetragen und ist damit schneller verfügbar, bietet aber eine kürzere Schutzdauer und keinen Schutz für Verfahren. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Zeitdruck, Art der Erfindung und der gewünschten Schutzdauer ab.
Fertigungsverfahren können grundsätzlich patentiert werden, auch wenn ihr Ablauf am fertigen Werkstück nicht sichtbar ist. Alternativ kann in solchen Fällen auch eine Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis in Betracht kommen, wenn eine dauerhafte Vertraulichkeit im eigenen Betrieb realistisch sichergestellt werden kann.
Bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten sollte vertraglich geregelt werden, wem die Rechte an den Entwicklungsergebnissen zustehen und wie bestehende Schutzrechte der Projektpartner behandelt werden. Eine klare vorherige Regelung beugt späteren Streitigkeiten über Nutzungs- und Anmelderechte vor.
Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung form- und fristgerecht in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über; im Gegenzug steht dem erfindenden Mitarbeiter eine angemessene Vergütung zu.
Vor jeder öffentlichen Präsentation eines Prototyps oder Konzepts sollte geprüft werden, ob eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung sinnvoll ist, da eine vorherige Offenbarung die Neuheit beeinträchtigen kann. Ergänzend empfiehlt sich bei Gesprächen mit potenziellen Partnern der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung.
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